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Freischwimmbad


Bad1
Bad2

Schwimmbecken von 50 m x 12,5 m mit integriertem Nichtschwimmerbecken, Planschbecken, Liegewiese, Beach-Volleyball-Feld, Kiosk
 

Die Edermünder Freibadsaison wird voraussichtlich am Sonntag, den 3. Juni 2012 mit einer kleinen Feier eröffnet.
  
  
Öffnungszeiten
außerhalb der Sommerferien   

Montag - Freitag 11.00 - 20.00 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen 09.00 - 19.00 Uhr
  
während der Sommerferien    

Montag - Freitag   09.00 - 20.00 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen  09.00 - 19.00 Uhr
  
  
  
Preise
  
Zehnerkarten
22,00 EUR   Zehnerkarten für Personen nach
                   Vollendung des 16. Lebensjahres


13,00 EUR   Zehnerkarten für Personen vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum
                   vollendeten 16. Lebensjahr


13,00 EUR   Zehnerkarte für Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Erwerbslose,
                   Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende
  
  
Tageskarte
2,90 EUR   Tageskarte für Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres
1,90 EUR   Tageskarte für Personen vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum  
                 vollendeten 16. Lebensjahr
1,90 EUR   Tageskarte für Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Erwerbslose,
                 Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende
  
Saisonkarte
50,00 EUR   Saisonkarte für Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres
22,00 EUR   Saisonkarte für Personen vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum 
                  vollendeten 16. Lebensjahr
22,00 EUR   Saisonkarte für Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Erwerbslose,
                  Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende
83,00 EUR   Saisonkarte als Familienkarte ohne Rücksicht auf die Zahl der 
                  Familienangehörigen
  
Schulklassen
gebührenfrei   der Gemeinde Edermünde im Rahmen des Schwimmunterrichts
0,80 EUR       auswärtige Schulklassen im Rahmen des Schwimmunterrichts pro Person
  
  
Sonstige geschlossene Gruppen
1,90 EUR   ab 10 Personen (Bundeswehr, Polizei und dergleichen) pro Person
  
  
Sonstige Gebühren
1,00 EUR   Pfandgebühr für ein Schließfach

               Ersatz für verlorenen Schließfachschlüssel erfolgt nach tatsächlichem
               Aufwand

Die Zugehörigkeit zu den Personengruppen nach A 2 + 3, B 2 + 3 und C 2 – 4 ist auf Verlangen durch Vorlage eines entsprechenden Ausweises (Bescheinigung u. ä. nachzuweisen).

Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ist keine Gebühr zu entrichten.
  
  
Ansprechpartner
  
Thomas Bahlke   Brückenhofstraße 4, 34295 Edermünde
Tel.: 05665/7909-32, bahlke@gemeinde.edermuende.de