Inhalt:
Bilsteinhalle
Die Bilsteinhalle hat eine nutzbare Hallenfläche von 40 m x 20 m und ist mit einem Schwingboden ausgestattet.
Die Halle ist mit einer separaten Zuschauerempore sowie Theke sowohl für sportliche Großveranstaltungen als auch Veranstaltungen anderer Art (Messen) ausgestattet.
Sie bietet im Veranstaltungsbereich Raum für ca. 500 Sitzplätze.
Gebühren für Edermünder Gewerbebetreibende und sonstige Veranstalter
920,50 EUR je Veranstaltung bei Nutzung der gesamten Hallenfläche
613,50 EUR je Veranstaltung bei Nutzung von 2/3 oder 1/3 Hallenfläche
Gebühren für auswärtige Gewerbebetreibende und sonstige Veranstalter
1.534,00 EUR je Veranstaltung bei Nutzung der gesamten Hallenfläche
767,00 EUR je Veranstaltung bei Nutzung von 2/3 oder 1/3 Hallenfläche
Stromkosten werden auf der Grundlage des jeweils gültigen Tarifs nach dem durch Zähler festgestellten Verbrauch z. Zt. mit 0,26 Euro pro kWh berechnet.
Bei Benutzung des Telefons werden z. Zt. je Einheit 0,26 Euro berechnet.
Wasserbenutzungs- und Abwassergebühren werden nach den jeweils gültigen satzungsmäßigen Gebührensätzen berechnet. Der Verbrauch wird durch ent-sprechende Zähler ermittelt.
Ansprechpartnerin
Frau Pätzold Gemeinde Edermünde, Brückenhofstraße 4
Tel.: 05665/7909-31
